Honorar

Honorare und Gebühren

Nach den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes sind Steuerberater an die gesetzliche Gebührenordnung gebunden. Nach dieser Vorschrift sind die Gebühren im Rahmen des Angemessenen zu berechnen und haben sich grundsätzlich nach dem Zeitaufwand, dem Gegenstandswert und der Art der Aufgabe zu richten.

Soweit es das Gesetz ermöglicht, vereinbaren wir auf Wunsch auch ein angemessenes Pauschalhonorar.

Für Leistungen im Bereich der Wirtschaftsberatung, die nicht der Gebührenordnung für Steuerberater unterliegen, vereinbaren wir eine individuelle Vergütung.

Zur Klarstellung des Auftragsverhältnisses schließen wir mit unseren Mandantinnen und Mandanten einen schriftlichen Vertrag, aus dem sich die Modalitäten der Zusammenarbeit genauestens ergeben. Durch diese Handhabung ist größtmögliche Transparenz gewährleistet.