Service Hilfeleistung ...

Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Aufzeichnungspflichten

bei Nicht-Buchführungspflichtigen mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)

  • Kontierung der von Ihnen vorsortierten Belege
  • Erfassung und Verarbeitung der Belege mit Hilfe des DATEV-Systems
  • Führen von Anlageverzeichnissen
  • Erstellung individueller betriebswirtschaftlicher Auswertungen und Summen- und Saldenlisten
  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Teilnahme an Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

"Paket-Angebot" für Unternehmer, deren jährlicher Umsatz nicht mehr als € 500.000 sowie Gewinn aus Gewerbebetrieb nachhaltig nicht mehr als € 50.000 beträgt:

Sofern Sie lediglich daran interessiert sind uns zu beauftragen, nach den steuerlichen Mindestanforderungen Ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG zu ermitteln und darauf aufbauend Ihre "Anlage EÜR" für die Einkommensteuererklärung zu erstellen sowie ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahreserklärung und Gewerbesteuererklärung, so machen wir Ihnen nach Ihren individuellen Bedürfnissen gern ein scharf kalkuliertes Angebot im Rahmen unserer Möglichkeiten.

Wir sind sicher, dass dieses Angebot so günstig ist, dass selbst freischaffende Buchführungshelfer erschrecken - zumal unser Leistungsangebot auch viel umfassender ist.

Geben Sie uns die Möglichkeit, Ihnen, nach einem persönlichen Gespräch, ein schriftliches Angebot zu machen!